Satzungen - Verordnungen - Ortsrecht

Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um anordnend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen.

In beiden Fällen handelt es sich um verbindliche ortsbezogene Regelungen. Sie werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Hierbei werden die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger und die damit verbundenen Rechtsfolgen geklärt.

Unsere Satzungen und Verordnungen finden Sie hier:

 

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Gemeindewerke Gilching

Die Satzungen der Gemeindewerke Gilching finden Sie hier.