Einwohnermelde-/Passamt

In dieser Rubrik erfahren Sie alles Wichtige über Ausweise und Pässe, was Sie bei An- und Ummeldung beachten müssen und bekommen weiterführende Informationen bezüglich der Lohnsteuerkarte.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an unser Team im Einwohnermelde-/Passamt. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Informationen zu Personalausweisen / Reisepässen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Stattdessen erhalten Kinder künftig, d.h. ab dem 01.01.2024, nur noch Standart-Reisepässe, die bereits jetzt schon beantragt werden können.

Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines Ausweises bzw. Reisepasses?

Zur Beantragung eines neuen Ausweises oder Reisepasses bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Passfoto, ihren bisherigen Ausweis oder Pass und, soweit noch nicht vorgelegt, Ihre letzte Personalstandsurkunde mit. (ledig: Geburtsurkunde; verheiratet/geschieden/verwitwet: Heiratsurkunde)

Für den Reisepass gilt: Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und ein Ausweisdokument (in der Regel beide Eltern) benötigt.

Für den Personalausweis gilt: Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und ein Ausweisdokument (in der Regel beide Eltern) benötigt.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist der Nachweis der gesetzlichen Vertretung durch Vorlage der Sorgeerklärung oder durch eine Nichtabgabe der Sorgeerklärung (Jugendamt Starnberg, Tel.: 08151 148-0) vorzulegen. Ein geschiedener, allein sorgeberechtigter Elternteil muss die alleinige Sorge durch Vorlage des rechtskräftigen Sorgerechtsbeschlusses bei uns nachweisen.

Wir benötigen die Zustimmungserklärung in folgenden Fällen:

  • Beantragung Personalausweis (auch ggf. vorläufigen Personalausweis)
  • Beantragung Reisepass (auch ggf. vorläufigen Reisepass)

Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers bei der Antragstellung

Ist eine persönliche Vorsprache zur Beantragung erforderlich?

Zur Beantragung Ihres Ausweises oder Passes ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da Sie den Antrag hier vor einer Mitarbeiterin des Passamtes unterschreiben müssen. Ferner obliegt dem Passamt die bei der Antragstellung erforderliche Identitätsprüfung des Antragstellers.

Wie lange benötigt die Bundesdruckerei zur Herstellung meines neuen Ausweises bzw. Reisepasses?

Personalausweise liegen in der Regel 3 Wochen, Reisepässe aktuell 4 Wochen nach der Beantragung zur Abholung beim Einwohnermelde- & Passamt bereit.

Reisepässe, die im Expressverfahren beantragt werden, können ca. 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Antragstellung bei der Frist nur dann mitgerechnet wird, wenn die Beantragung bis 10:30 Uhr erfolgte und somit von uns bis spätestens 11:00 Uhr an die Bundesdruckerei versendet werden konnte.

Ist eine Verlängerung meines alten Ausweises bzw. Reisepasses möglich?

Die Verlängerung von abgelaufenen Ausweisen bzw. Reisepässen ist seit Einführung der "neuen" Ausweise und Pässe (1987) nicht mehr möglich.

Neuerungen des "neuen" Personalausweises ab 1.11.2010

Der Personalausweis erfuhr zum 01.11.2010 einige Erneuerungen! Nicht nur, dass er vom Format kleiner wurde (so groß wie Ihre Scheckkarte), sondern der Personalausweis wurde auch mit einer zusätzlichen Funktion ausgestattet. Diese Funktion erlaubt es Ihnen, mit dem neuen Personalausweis eine Reihe von Online-Vorgängen im Internet zu erledigen. Eine weitere Funktion ist, dass seit August 2021 die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend ist (wie bereits seit Jahren beim Reisepass). Dies erhöht den Sicherheitsstandard von Ihrem neuen Personalausweis.

Was kostet ein Reisepass/Personalausweis und wie lange ist er gültig?

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,- € berechnet.

Express-Pass: Die Gebühr beträgt 102,- € 
Express-48seitig: Die Gebühr beträgt Expressgebühr 124,- €; bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 91,50 € 
48-Seitenpass "Normal": Die Gebühr beträgt 92,- €; bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 59,50 €

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10,- € berechnet.

Die Gültigkeitsdauer beträgt für einen Reisepass/Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre. 
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 10 Jahre.

Ab welchem Zeitpunkt kann mein Kind einen Reisepass erhalten?

Ein Kind kann bereits ab Geburt einen Reisepass erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geburt bereits beurkundet ist.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Stattdessen erhalten Kinder künftig, d.h. ab dem 01.01.2024, nur noch Standart-Reisepässe, die bereits jetzt schon beantragt werden können.

Bei Reisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis ausreichend.

ACHTUNG:
Für den Reisepass wird ein Foto benötigt. Es gelten die neuen Richtlinien für Lichtbilder (siehe Foto-Mustertafel).

Ist die Eintragung meines Kindes in meinen Reisepass möglich?

Die Eintragung Ihres/Ihrer Kinder in den/die Reisepass/Reisepässe ist seit 1. November 2007 nicht mehr möglich.

Muss mein Kind bei der Beantragung anwesend sein?

Kinder müssen bei der Beantragung von Ausweis- bzw. Passdokumenten zur Identitätsprüfung stets persönlich anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr ist der Antrag vom Kind eigenhändig zu unterschreiben.

Noch ein weiterer Hinweis: Bei Reisepässen (Beantragung über die Bundesdruckerei in Berlin) müssen auch Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ihre Fingerabdrücke abgeben.

Es ist möglich, für Kinder auch einen Reisepass und/oder Personalausweis vor dem 12. Lebensjahr auszustellen.

Ihr Ausweisdokument ist abgelaufen?

Sie wollen z.B. an einem Wochenende oder Feiertag verreisen und kurz vor der Abfahrt stellen Sie fest, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist!

Der Schreck ist verständlich, aber Sie haben die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen einen Reiseausweis über die Bundespolizei zu erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bundespolizei.de 

Informationen zu Wohnort-Anmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen

Formulare zu Wohnort-Anmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen

Gerne können Sie die Formulare zun den Wohnort-Anmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen vorab als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt mit ins Rathaus bringen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine persönliche Vorsprache im Rathaus unerlässlich ist.

  • Anmeldung
  • Ummeldung
  • Abmeldung

Zudem bitten wir Sie die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt mitzubringen.

 

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der er Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers liegen im Einwohnermelde-/Passamt, Rathausplatz 1, 82205 Gilching zur Abholung bereit oder können Sie hier herunterladen.

Meldepflicht

Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen

Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.

Ein Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.

Hier bitten wir jedoch zu bedenken, dass die Adresse im Personalausweis/Reisepass noch geändert werden muss!
Formulare für An-, Ab- und Ummeldung finden Sie im Download Bereich.

Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen. ohne dort gemeldet zu sein.

Melderegisterauskünfte

Auch hier gab es eine Neuregelung.
Auskünfte an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind nur noch zulässig, wenn die Bürgerin bzw. der Bürger vorher eingewilligt haben. Diese Einwilligung kann ausdrücklich gegenüber Privaten oder bei der Meldebehörde abgegeben werden. Die Einwilligung bleibt bis zum Widerruf bestehen und muss auch bei einem Umzug (innerhalb Gilching) nicht erneuert werden.

Im Zusammenhang mit den Neuerungen wollen wir nochmals auf den Widerspruch der Datenübermittlung hinweisen.

Informationen zum Führerschein

Landratsamt Starnberg - Führerscheinstelle

Für das Führerscheinwesen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Starnberg zuständig. Dort erhalten Sie auch sämtliche Formulare.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Abgabe der Antragsunterlagen als auch die Abholung Ihres Führerscheins bei der Gemeinde Gilching nicht mehr wie gewohnt möglich ist.

Für Beratungen bei Fragen zum Führerscheinwesen oder hinsichtlich der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Starnberg.

Landratsamt Starnberg - Kontaktdaten Führerscheinstelle

BürgerService
Fachbereich 10
Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon:  08151 14877-148
Fax:         08151 14877-160
E-Mail:     buergerservice(at)LRA-Starnberg(dot)de
De-Mail:  info(at)lk-starnberg.de-mail(dot)de
Internet:  https://www.lk-starnberg.de/10

Landratsamt Starnberg - Öffnungszeiten Führerscheinstelle

Der BürgerService des Landratsamts Starnberg hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 7.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 7.00 – 16.00 Uhr

Informationen zu Lohnsteuerkarten

Finanzamt Starnberg - Lohnsteuerkarten

Bei Fragen zu Lohnsteuerkarten wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Finanzamt Starnberg 
Schloßbergstraße 12 
82319 Starnberg
08151/778-0
E-Mail: poststelle(at)fa-sta.bayern(dot)de
www.finanzamt.bayern.de/Starnberg

Finanzamt Starnberg - Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    7.30 bis 14.00 Uhr
     
  • Donnerstag:             
    7.30 bis 18.00 Uhr (Während der Sommerferien bis 14.00 Uhr)
     
  • Freitag:                     
    7.30 bis 12.00 Uhr

Fotoautomat

In wenigen Minuten zu Ihren Passbildern:

Nutzen Sie unsere Fotobox im Wartebereich des Einwohnermelde-/Passamtes.

Bitte halten Sie hierfür 10 Euro Münzgeld bereit.


Wartebereich

Vor dem Einwohnermelde-/Passamt haben wir einen Wartebereich mit Sitzmöglichkeit für Sie. Auch ein kostenpflichtiger Getränkeautomat steht Ihnen hier zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner*innen

Frau Ganslmaier

Einwohnermelde-/Passamt

Rathausplatz 1, E.03

Tel. 08105 3866-48
Fax 08105 3866-5748

Frau Steinleitner

Einwohnermelde-/Passamt

Rathausplatz 1, E.05

Tel. 08105 3866-36
Fax 08105 3866-5736

Frau Manla

Einwohnermelde-/Passamt

Rathausplatz 1, E.01

Tel. 08105 3866-39
Fax 08105 3866-5739

Frau Röhm

Einwohnermelde-/Passamt

Rathausplatz 1, E.07

Tel. 08105 3866-38
Fax 08105 3866-5738