Europawahl - 09.06.2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können nur für einen selbst, nicht für andere Person beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann. Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.

Den Wahlschein beantragen Sie unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9188121

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen sind nur bis zum 29.05.2024 möglich. Danach können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich abgeholt werden.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Sollten Sie nach Ihrem Antrag nicht innerhalb von zehn Tage bzw. bis zum 07.06.2024 die Briefwahlunterlagen erhalten haben, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde bei Frau Paule unter der Telefonnummer: 08105 386634.

Sie haben dann nur bis Samstag, den 08. Juni 2024 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen

 

 

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Deshalb melden Sie sich bitte beim Wahlamt Frau Paule, unter der Telefonnummer 08105 386634, sollten Ihnen der beantragte Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nicht zugehen. 

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (Kontakt oben genannt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Datenschutz

Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie im Portal angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

Die Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO bzgl. des Internet-Wahlscheins erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Gilching.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09. Juni 2024.
  • Bekanntmachung G3 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Europawahl
Wahlbekanntmachung zur Europawahl am 09. Juni 2024
Ihre Ansprechpartner

Frau Paule

Leitung Bürgerservice, örtl. Straßenverkehrsbehörde

Rathausplatz 1, E.14

Tel. 08105 3866-34
Fax 08105 3866-5734

Sabine Bader

Gewerbeamt, Gaststätten, Vertretung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr

Rathausplatz 1, E.16

Tel. 08105 3866-33
Fax 08105 3866-5733