Steuer-Hebesätze

Gewerbesteuer

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 ist auf 340 % festgesetzt.
Fälligkeiten:Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden jeweils am 

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15 November

des laufenden Jahres fällig.

Die Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 20 €.

Grundsteuer

Die aktuellen Hebesätze für Grundabgaben ab dem 01.01.2016 sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:
a) 340 % für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
b) 340 % für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)

Fälligkeiten:
Die Grundabgaben werden mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

des laufenden Jahres fällig.

Fälligkeiten Kleinbeträge:
Am 15. August, wenn die Jahressteuer 15 € nicht übersteigt;
Am 15. Februar und 15. August des laufenden Jahres, zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt.

Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Meßbescheid) durch das Finanzamt Starnberg (Bewertungstabelle).

Die Grundabgabenbescheide sind Mehrjahresbescheide.