Steuer-Hebesätze
Gewerbesteuer
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 ist auf 340 % festgesetzt.
Fälligkeiten:Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden jeweils am
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15 November
des laufenden Jahres fällig.
Die Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 20 €.
Grundsteuer
Die aktuellen Hebesätze für Grundabgaben ab dem 01.01.2016 sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) 340 % für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
b) 340 % für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)
Fälligkeiten:
Die Grundabgaben werden mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
des laufenden Jahres fällig.
Fälligkeiten Kleinbeträge:
Am 15. August, wenn die Jahressteuer 15 € nicht übersteigt;
Am 15. Februar und 15. August des laufenden Jahres, zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt.
Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Meßbescheid) durch das Finanzamt Starnberg (Bewertungstabelle).
Die Grundabgabenbescheide sind Mehrjahresbescheide.