Gilchinger Glatze
Zur Entwicklung der ca. 14 ha großen unbebauten Fläche im Gilchinger Ortszentrum wurde im Herbst 2005 ein beschränkter städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt.
Neben der Entwicklung von flächensparenden Wohnformen in verdichteter Bauweise war die Schaffung eines Grünzuges als dauerhaft verbleibende Freiraumzäsur zwischen den Ortsteilen übergeordnetes Ziel. Die bauliche Dichte und ergänzende Nutzungen sowie erforderliche soziale Infrastrukturen waren unter der Vorgabe eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zu entwickeln. Der Anteil der zu planenden Grün- und Freiflächen sollte im zentralen Wettbewerbsbereich der Gilchinger Glatze mindestens 50% erreichen. Die Vernetzung der vorzuschlagenden Freiräume mit den angrenzenden öffentlichen Räumen und Freizeiteinrichtungen und die Verbesserung der Orientierung und Identität innerhalb des Gemeindegebietes waren weitere stadträumliche und freiraumplanerische Prämissen.
Der mit dem ersten Preis ausgezeichnete Wettbewerbsbeitrag wurde von Mai 2006 bis Juni 2008 zum städtebaulichen Rahmenplan weiterentwickelt. In einem moderierten Beteiligungsprozess wurde in einer Arbeitsgruppe die Rahmenplanung erarbeitet und vom Gemeinderat erstmals am 20.11.2007 beschlossen.
Aufgrund der großen Anzahl von über 40 Eigentümern und der langwierig zu verhandelnden Zustimmungserklärung zur Umlegungsvereinbarung wurden die nächsten Planungsschritte erst mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gilchinger Glatze“ vom 09.12.2014 eingeleitet.
Der Beschluss beinhaltete neben der formellen Bauleitplanung ein Dialogverfahren als Bürgerbeteiligungsprozess vorzuschalten. Der Bürgerdialog hat im Zeitraum von Oktober 2015 bis April 2016 stattgefunden und dessen Ergebnisse sind gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 31. Mai 2016 als Anregungen für das Bauleitplanverfahren zu verwenden.
Vom 18.02.2016 bis 01.03.2016 fanden fünf Bürgerdialoge zu den Themen "Grün-/Freiraum", "Wohnen", "Mobilität/Verkehr", "Energie" und "Qualitäten" statt.
Für den Geltungsbereich "Gilchinger Glatze" wurde mit Beschluss vom 15.03.2016 eine Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet. Gleichzeitig wurde nach § 46 Abs. 4 BauGB dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech die Befugnisse zur Durchführung der Umlegung übertragen.
Am 05.12.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf "Gilchinger Glatze" in der Fassung vom 05.12.2017 vom Gilchinger Gemeinderat einstimmig gebilligt.
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Basis der an die zeitlich bedingten Veränderungen anzupassenden, städtebaulichen Rahmenplanung durchgeführt. Zum Vorentwurf des Bebauungsplans ist im Frühjahr 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt; parallel wird das Umlegungsverfahren durchgeführt.
Das Plangebiet lässt sich in drei Abschnitte unterteilen: den Baugebieten im Westen, dem zentralen Grünzug als Landschaftspark in der Mitte und den Wohn- und Mischgebieten im Osten. Zentrales Verbindungselement zwischen neuer Bebauung in West und Ost, Landschaftspark und dem Rathaus mit Ortszentrum ist das Wasserband.
Im Juni 2019 erfolgte ein Klarstellungsbeschluss, dass das vom Gemeinderat gebilligte Konzept „Gilchinger Glatze“ in der Fassung vom 05.12.2017 beibehalten wird. Die Landschaftssenke wurde lediglich zurückgestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wurde abgelehnt.
Seit April 2021 wird der Bebauungsplanentwurf durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) weiterbearbeitet.
Infolge der seit Beginn der Planungen im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen, der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der aktuellen fachlichen Gutachten haben sich die Planungsziele für die Glatze erweitert. Insbesondere sind dies, die Schaffung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Lebensformen, die Schaffung von marktgerechtem Wohnraum und die Umsetzbarkeit der Lösungen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit geprüft und arbeitet nun mit dem Gemeinderat Eckpunkte hervor um das Städtebauliche Konzept des Bebauungsplanentwurfes „Gilchinger Glatze“ weiterzuentwickeln, um dem sozialen und demographischen Wandel gerecht zu werden und marktgerechten Wohnraum bereitzustellen.
Leider sind nicht alle Grundstückseigentümer bereit, die erforderliche Grundzustimmung zu unterzeichnen. Seit Jahren verhandelt Bürgermeister Manfred Walter mit diesen Eigentümern. Daher ist ein zeitlicher Horizont zur Weiterbearbeitung und Umsetzung der "Gilchinger Glatze" derzeit nicht absehbar.