Herzlich Willkommen im Standesamt Gilching
Ehe- und Lebenspartnerschaften
Anmeldung zur Eheschließung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Vollzug der Eheschließung im In- und Ausland
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Informationen zur eigetragenen Lebenspartnerschaft
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.
Namensrechtliche Erklärungen
Bestimmung Ehenamen
Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Bestimmung Ehenamen (bei Eheschließung im In- und Ausland)
Bestimmung der Vor- und Nachnamen der Kinder
Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
Bestimmung der Vor- und Nachnamen der Kinder
Namensänderung (Vor- und Nachname)
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Namensänderung (Vor- und Nachname)
Hochzeiten
Für Ihre Trauung haben Sie die Wahl zwischen demTrauungszimmer mit Balkon im Rathaus oder dem Trauungssaal mit Gartenbereich im Werson Haus.
Trauungszimmer im Rathaus
Feierlichkeiten nach der Trauung im Rathaus
Vom zugehörigen Balkon des Trauungszimmers haben Sie einen traumhaften Blick auf die Gartenanlage.
Für eventuelle Feierlichkeiten nach der Trauung steht Ihnen das Foyer im ersten Stock des Rathauses oder der Außenbereich zur Verfügung. Die Feierlichkeiten sollten eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Trauungszimmer im Werson Haus
Zur Ausgestaltung Ihrer Trauung steht Ihnen unsere Audioanlage mit Musik zur Verfügung.
Termine zur Eheschließung werden nicht reserviert! Eine verbindliche Terminzusage erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung und erfolgter Prüfung der Ehevoraussetzungen. Hierzu bitten wir um Terminvereinbarung.
Geburt
Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Beurkundung der Geburt
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.
Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Sterbefall
Beurkundung des Todes
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.
Todesbescheinigung
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Ausstellung eines Leichenpasses
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Ausstellung eines Leichenpasses
Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.