Herzlich Willkommen im Standesamt Gilching

Ehe- und Lebenspartnerschaften

Anmeldung zur Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Anmeldung zur Eheschließung

Vollzug der Eheschließung im In- und Ausland

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Vollzug der Eheschließung im In- und Ausland

Informationen zur eigetragenen Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.

Informationen zur eigetragenen Lebenspartnerschaft

Namensrechtliche Erklärungen

Bestimmung Ehenamen

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Bestimmung Ehenamen (bei Eheschließung im In- und Ausland)

 

Bestimmung der Vor- und Nachnamen der Kinder

Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.

Bestimmung der Vor- und Nachnamen der Kinder

 

Namensänderung (Vor- und Nachname)

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

Namensänderung (Vor- und Nachname)

 

Hochzeiten

Für Ihre Trauung haben Sie die Wahl zwischen demTrauungszimmer mit Balkon im Rathaus oder dem Trauungssaal mit Gartenbereich im Werson Haus.

Trauungszimmer im Rathaus

Das Trauungszimmer im Rathaus, Rathausplatz 1 in Gilching, bietet 20 Gästen Sitzgelegenheiten an.

Feierlichkeiten nach der Trauung im Rathaus

Vom zugehörigen Balkon des Trauungszimmers haben Sie einen traumhaften Blick auf die Gartenanlage.

Für eventuelle Feierlichkeiten nach der Trauung steht Ihnen das Foyer im ersten Stock des Rathauses oder der Außenbereich zur Verfügung. Die Feierlichkeiten sollten eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

 

Trauungszimmer im Werson Haus

Das Trauungszimmer im Werson Haus in der Brucker Str. 11 in Gilching bietet für 20 Gäste die Teilnahme an der Eheschließung an.

Feierlichkeiten nach der Trauung im Werson Haus

Die wunderschöne Gartenanlage im Werson Haus lädt nach der Trauung zum Verweilen ein.

Eventuelle Feierlichkeiten nach der Trauung im Innen- und Außenbereich sollten eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Zur Ausgestaltung Ihrer Trauung steht Ihnen unsere Audioanlage mit Musik zur Verfügung.

Termine zur Eheschließung werden nicht reserviert! Eine verbindliche Terminzusage erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung und erfolgter Prüfung der Ehevoraussetzungen. Hierzu bitten wir um Terminvereinbarung.

Geburt

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Anzeige einer Geburt

Beurkundung der Geburt

Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.

Beurkundung der Geburt

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Vaterschaftsanerkennung

Sterbefall

Beurkundung des Todes

Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.

Beurkundung des Todes

 

Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Todesbescheinigung

 

Ausstellung eines Leichenpasses

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Ausstellung eines Leichenpasses

 

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Ihre Ansprechpartner*innen

Andreas Meier

Leitung Standesamt / Friedhofsverwaltung

Rathausplatz 1, E.06

Tel. 08105 3866-42
Fax 08105 3866-5742

Susanne Richtberg

Standesamt

Rathausplatz 1, E.08

Tel. 08105 3866-43
Fax 08105 3866-5743

Isabel Spreng

Friedhofsverwaltung / Vertretung Standesamt

Rathausplatz 1, E.10

Tel. 08105 3866-44
Fax 08105 3866-5744