Liegenschaften / Immobilienverwaltung

Die Abteilung LIEGENSCHAFTEN kümmert sich um alle sich im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke und Immobilien inkl. Pacht- und Mietverträge. In dieser Funktion erstellt sie auch Nebenkostenabrechnungen und kümmert sich um den Eintrag, bzw. Löschung von Dienstbarkeiten und Sicherungshypotheken im Grundbuch. Sie überwacht zudem alle Grundstücksgrenzen innerhalb der Gemeinde. Sie erwirbt und veräußert im Auftrag von Gemeinderat und Bürgermeister Grundstücke, überwacht die Einhaltung städtebaulicher Verträge, stellt Vermessungsanträge und beauftragt Feldgeschworene mit der Setzung von Grenzsteinen und Grenzzeichen.

Vermietung von gemeindeeigenen Wohnungen

Die Gemeinde Gilching bietet Mietwohnungen an. Aktuell sind alle Wohnungen vermietet.

Verfügbarkeiten von neu freigewordenen Wohnungen werden auf der Webseite veröffentlicht. Eine Warteliste gibt es nicht. 

Mietspiegel

Leider verfügt die Gemeinde Gilching derzeit über keinen Mietspielgel.

Verkauf von gemeindeeigenen Gewerbe- und Baugrundstücke

Die Gemeinde Gilching bietet aktuell keine Gewerbe- und Baugrundstücke an. 

Neu verfügbare Gewerbe- und Baugrundstücken werden auf unserer Webseite bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Warteliste führen. 

Bodenrichtwerte / Grundstückspreise

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gemeinde Gilching keine Auskünfte über Bodenrichtwerte geben darf.

Für detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Gutachterausschuss des Landratsamtes Starnberg zu wenden.

Grundstücksvermessungen / Grundstücksgrenzen

Grundstücksvermessungen werden vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Landsberg am Lech mit Außenstelle Starnberg durchgeführt. Weitere Informationen zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung finden Sie auf deren offizieller Webseite unter www.adbv-landsberg.de .

Auskünfte zu Grundstücken

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Auskünfte über Eigentumsverhältnisse erteilen dürfen.

Bei berechtigtem Interesse können Sie sich für weiterführende Informationen an das Grundbuchamt in Starnberg wenden.

Einheimischenmodel

Aktuell bietet die Gemeinde Gilching kein Einheimischenmodell an.

Grundstücksvermessung / Grenzvermessung / Grundstücksteilung

Für Grundstücksvermessung, Grenzvermessung, Grundstücksteilung in der Gemeinde Gilching ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech mit Außenstelle Starnberg zuständig. 

Sie erreichen das Vermessungsamt unter www.adbv-landsberg.de

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
Landsberg am Lech 
Außenstelle Starnberg
Vogelanger 1
82319 Starnberg

Tel: 08151 990-0
www.adbv-landsberg.de

Ihre Ansprechpartner*innen
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