Baumfällungen

Die Gemeinde Gilching hat keine Baumschutzverordnung.

Dennoch gilt, Bäume die im Bebauungsplan geschützt sind, dürfen ohne besonderen Grund nicht entfernt werden. Laubfall, Verschattung des Gebäudes oder ähnliches sind keine ausreichenden Gründe um einen im Bebauungsplan geschützten Baum zu fällen.

Informieren Sie sich direkt in der Gemeinde und vergewissern Sie sich, ob ihr Baum im Bebauungsplan geschützt ist.

 Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/rund_um_die_gartengrenze.pdf

Baumkataster

In der Gemeinde Gilching gibt es seit dem Jahr 2014 ein Baumkataster.

In einem Baumkataster findet man alle Bäume auf Gemeindeflächen. Die Bäume werden vermessen und mit Hilfe einer Nummerierung eindeutig gekennzeichnet. Die aufgenommenen Bäume werden in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren Zustand und auf notwendige Pflegemaßnahmen kontrolliert. Die Pflegemaßnahmen werden dann in einem GIS-basierten System festgehalten, damit genau nachvollzogen werden kann, welcher Baum welche Pflegemaßnahmen braucht.

Das Baumkataster enthält

  • Gemeindeeigene Bäume mit Baumnummern
  • Pflegemaßnahmen wie Totholzbeseitigung oder auch Fällungen