Versteigerung von Fundfahrrädern
Gefundene Fahrräder suchen ein neues Zuhause
Ab sofort versteigert die Gemeinde in regelmäßigen Abständen nicht abgeholte Fundfahrräder über die Plattform Zoll-Auktion.de.
Bei den angebotenen Fahrrädern handelt es sich um Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht von ihren Eigentümerinnen oder Eigentümern abgeholt wurden.
Die Versteigerung erfolgt online und ist öffentlich zugänglich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den Auktionen teilzunehmen.
Wichtige Hinweise:
- Die Fahrräder werden im jeweiligen Ist-Zustand versteigert.
- Es handelt sich um gebrauchte Gegenstände – eine Gewährleistung oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
- Die Abholung der ersteigerten Fahrräder erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mit dem Link www.zoll-auktion.de gelangen Sie zu den aktuellen Angeboten.