Benötigte Unterlagen für die Beantragung einer Sozialwohnung (Wohnberechtigungsschein)
- Personalausweis/Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
- Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Mutterpass bei Schwangeren
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bescheinigung über das (Nicht-)Vorliegen von Eintragungen über das gemeinsame Sorgerecht für das Kind /die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern im Sorgeregister des zuständigen Jugendamts
- Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder nur Sorgerechtsvereinbarung, wenn bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
- Schulbestätigung/Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung bei volljährigen Haushaltsangehörigen
- Schwerbehindertenausweis
- Aktueller Mietvertrag
- Einkommenserklärung des Antragstellers, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners mit/ohne eigenem Einkommen, sowie jedes weiteren Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
- Verdienstbescheinigung für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit gleichem Inhalt
- Rentenbescheid(e)
- aktuell(e) Einkommensteuerbescheid(e); bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)
- Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB-II [Hartz-IV], Grundsicherung [SGB-XII] jeweils mit den dazugehörigen Berechnungsblättern, Kosten der Unterkunft, Krankengeld, Elterngeld, etc.)
- Unterhalt
- Abfindungen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ähnliches
Zu beachten: Einkommensnachweise, mit Ausnahme der Rentenbescheide, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Der Antrag auf Wohnberechtigungsschein wird im Amt für Renten und Soziales ausgehändigt.