Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 ist auf 340 % festgesetzt. Fälligkeiten:Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden jeweils am
15. Februar
15. Mai
15. August
15 November
des laufenden Jahres fällig.
Die Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 20 €.
Grundsteuer
Die aktuellen Hebesätze für Grundabgaben ab dem 01.01.2016 sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer: a) 340 % für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) b) 340 % für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)
Fälligkeiten: Die Grundabgaben werden mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
des laufenden Jahres fällig.
Fälligkeiten Kleinbeträge: Am 15. August, wenn die Jahressteuer 15 € nicht übersteigt; Am 15. Februar und 15. August des laufenden Jahres, zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt.
Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Meßbescheid) durch das Finanzamt Starnberg (Bewertungstabelle).
Die Grundabgabenbescheide sind Mehrjahresbescheide.