82205 Gilching
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern
ab dem 26. Juni 2012 ungültig "Eine Person - Ein Pass"
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist.

