82205 Gilching
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Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“
Unterlagen des Teilflächennutzungsplanes
1. Der Gemeinderat hat am 15.02.2011 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" nach § 5 Abs. 2b i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Gemeinde Gilching beschlossen. Der Gemeinderat sieht es als erforderlich an, die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes zu steuern und zu ordnen sowie entsprechend geeignete Standorte im sachlichen Teilflächennutzungsplan darzustellen.
2. Der Gemeinderat hat einer vertraglichen Vereinbarung mit den weiteren Landkreisgemeinden nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über die Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ – bezogen auf einen gemeindegebietsübergreifenden Planungsraum – grundsätzlich zugestimmt. Die vertragliche Vereinbarung wurde am 11.05.2011 geschlossen.
3. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen hat der Gemeinderat das Büro Hesselberger Architekten GmbH, Professor-Benjamin-Allee 1, 82067 Ebenhausen beauftragt.
4. Nachdem die Planunterlagen erstmalig in der Zeit vom 10.11. - 12.12.2011 öffentlich auslagen und die zu den hierzu eingegangenen Stellungnahmen erforderliche Abwägung in der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2012 erfolgte, liegen die demgemäß überarbeiteten Planunterlagen (siehe unten stehende Auflistung) nunmehr im Zeitraum 09.02. - 10.03.2012 erneut öffentlich; auf die zugehörige ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 01.02.2012 wird hingewiesen.
- Dateien:
1_Entwurf_sachlicher_Teil-Flaechennutzungsplan__Fassung_24.01.2012_01.pdf1.0 M
2_2_Entwurf_Begruendung_mit_Anlagen__Detailplaene___Fassung_04.01.2012.pdf5.5 M
3_Entwurf_Umweltbericht__Teil_der_Begruendung___Fassung_24.01.2012_01.pdf1.6 M
4_Entwurf_spezielle_artenschutzrechtliche_Pruefung__Anlage_zu_Umweltbericht___Fassung_24.01.2012.pdf1.5 M
5_Fachgutachten_faunistische_Untersuchungen_Buero_NRT__Fassung_15.12.2011.pdf7.1 M
6_Vereinbarung_der_Landkreisgemeinden__Fassung_11.05.2011.PDF4.0 M

